Bühler Bindler GmbH
 
 

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Freistellungsbescheinigung
Disclaimer
  Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug
 
 

Das Finanzamt Gummersbach hat unserer Gesellschaft eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 Abs. 1 EStG erteilt.
Diese ist vom 17.01.2003 bis zum 31.12.2008 gültig und trägt die Sicherheitsnummer 00260100.